Unser Selbstverständnis:
- Unsere Schulordnung enthält die Regeln, damit unsere Schule für jeden ein Ort des Lernens sein kann.
- Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen, Schüler und Erziehungsberechtigte sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass an unserer Schule erfolgreich gelernt wird.
- Unsere Schülerinnen und Schüler sind gleichwertig und gleichwürdig, aber nicht gleichberechtigt zu den Lehrkräften. Sie haben nicht die gleichen Rechte, aber auch nicht die gleichen Pflichten. Die Lehrkräfte leben ein beispielhaftes Verhalten vor.
- Durch die Schulgemeinschaft werden die Menschenrechte und die demokratische Ordnung gelebt und vermittelt.
Daraus ergeben sich drei grundlegende Regeln:
- Ich verletze niemanden an der Seele.
Ich verhalte mich freundlich, mitfühlend und wertschätzend.
- Ich verletze niemanden am Körper.
Ich schlage oder bedrohe niemanden körperlich.
- Ich achte das Eigentum anderer.
Ich frage, bevor ich Eigentum von einem anderen Menschen benutze, und ich gebe es unaufgefordert und unbeschädigt zurück.
Die dafür nötigen Regeln sind in der Schulordnung aufgeschrieben und wurden von der Gesamtkonferenz der Carl-Prüter-Schule Oberschule Sulingen am 19.11.2024 beschlossen.
Gütigkeit erlangt die Schulordnung am 25.11.2024.
Sulingen, den 06.06.2012
- verändert am 20.09.2016
- verändert am 19.11.2024
Die ausführliche Schulordnung der Carl-Prüter-Schule Oberschule Sulingen
Vorwort:
Das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist durch sehr viele Gesetze geregelt. Aber nicht alles kann in einer Schulordnung festgehalten werden. Wichtig ist, dass wir alle gemeinsam verantwortungsbewusst handeln und respektvoll miteinander umgehen.
- Pausen:
- In den Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Pausengelände auf. Bei Regen oder anderem schlechten Wetter können die Schülerinnen und Schüler die Flure und Freiflächen im Schulgebäude während der Pausen nutzen. Die Schulleitung entscheidet, ob eine Regenpause oder eine normale Pause gemacht wird.
- Während der Schulzeit bleiben alle Schülerinnen und Schüler auf dem Pausengelände. Die Grenze des Pausengeländes ist mit einer roten Linie gekennzeichnet. Das Pausengelände darf von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit nur nach Absprache mit einer Lehrkraft verlassen werden.
- Bei Problemen in den Pausen ist die Lehrkraft anzusprechen, die Aufsicht hat.
- Im Schulgebäude darf nicht gerannt werden.
- Energy-Drinks und Kerne mit Schale (z. B. Sonnenblumenkerne) dürfen nicht auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude getrunken oder gegessen werden.
- Das Kauen von Kaugummi ist nur während der Pausenzeiten erlaubt.
- In der Mensa verhalten sich alle ruhig und achten auf Sauberkeit und Ordnung.
- Der Aufenthalt während einer normalen Pause (= Schönwetter-Pause) ist auch im Bereich Wasserspender bis Naturwissenschaftstrakt erlaubt.
- Wir halten das Schulgebäude und das Schulgelände sauber und trennen unseren Abfall. Dafür finden wir unterschiedliche Abfalleimer im Gebäude.
- Unterricht
- Die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte erscheinen pünktlich zum Unterrichtsbeginn. Mit dem ersten Klingeln gehen alle zu ihren Räumen. Mit dem zweiten Klingeln beginnt der Unterricht.
- Neben der Pünktlichkeit sind für das gemeinsame Lernen die Einhaltung der Material-, Arbeits-, Ruhe- und Benimmregeln grundlegend.
- Toilettengänge sollten auf die Pausen beschränkt bleiben.
- Kopfbedeckungen ohne religiösen Bezug (z. B. Kapuzen von Jacken oder Pullis, Mützen, Cappys) werden zu Unterrichtsbeginn abgesetzt. In der Pause sind sie erlaubt.
- Nach dem Ende des Unterrichts gehen oder fahren alle Schülerinnen und Schüler sofort und ohne Umwege nach Hause.
- Beurlaubungen und Krankheit:
- Beurlaubungen vom Unterricht müssen drei Werktage vorher beantragt werden (Formular im Sekretariat). Beurlaubungen von 1 Tag kann die Klassenlehrkraft erlauben. Wenn es mehrere Tage sein sollen, muss die Beurlaubung von der Schulleitung erlaubt werden.
- Bei Krankheit informieren die Erziehungsberechtigten der Schülerin oder des Schülers morgens die Schule per Anruf, E-Mail oder über WebUntis über die Abwesenheit ihres Kindes. Wenn das Kind wieder gesund ist, bringt es eine schriftliche Entschuldigung mit, die von den Erziehungsberechtigten unterschrieben wurde. Wenn eine Abwesenheit nicht nach spätestens 3 Tagen entschuldigt ist, wird der Tag als unentschuldigter Fehltag eingetragen. In Einzelfällen sind ärztliche Nachweise vorzulegen.
- Verpasste Leistungsüberprüfungen (z. B. Klassenarbeiten) müssen am folgenden Mittwochnachmittag nach Absprache mit der Lehrkraft nachgeholt werden. Ein Fehlen beim Nachschreiben muss mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden. Ansonsten wird die Leistungsüberprüfung mit ungenügend (6) bewertet.
- Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten:
- Das Smartphone und ähnlicher Geräte bleibt am Schultag ausgeschaltet in der Tasche. Somit ist das Fotografieren, Filmen, Anfertigen von Audio-Mitschnitten grundsätzlich verboten.
- Die Lehrkraft kann die Nutzung für unterrichtliche Zwecke erlauben. Dabei müssen die Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.
- Die Nutzung des Smartphones ist nur in den Mittagspausen erlaubt.
- Vor Unterrichtsbeginn auf dem Weg zum Raum und nach Unterrichtsende auf dem Weg nach Hause kann das Smartphone verwendet werden.
- Waffen, Vapes, E-Scooter usw.:
- Das Mitbringen jeglicher Waffen ist nicht gestattet. Eine Aufzählung findet sich im Waffenerlass.
- Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen ist wegen der Verletzungsgefahr nicht gestattet.
- Auf dem Schulgelände werden Fahrrad, E-Scooter, Hoverboard, Inline-Skates oder Ähnliches geschoben.
- E-Scooter und ähnliche Geräte finden ihren Platz im Fahrradständer und nicht im Schulgebäude.
- Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude gilt ein Rauchverbot. Dies bezieht E-Shishas, Vapes, E-Zigaretten und ähnliche Gegenstände mit ein.
- Jegliche Einnahme von Betäubungs- und Rauschmitteln ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
- Schulische Fahrten und Veranstaltungen
- Veranstaltungen der Schule sind auch außerhalb der Unterrichtszeiten Teil des Schullebens. Die Teilnahme ist Pflicht!
- Die Schulordnung gilt auch auf schulischen Fahrten (z. B. Klassenfahrten, Tagesfahrten) und schulischen Veranstaltungen.
- Alarmordnung
- Bei Feueralarm während des Unterrichtes begeben sich alle Schülerinnen und Schüler sofort gemeinsam mit den Lehrkräften auf den vorgegebenen Fluchtwegen zum zentralen Sammelplatz.
- Bei Feueralarm während der großen Pausen gehen die Schülerinnen und Schüler selbständig ohne Begleitung von Lehrkräften zum Sammelplatz und stellen sich dort klassenweise auf.
- Umgang mit Eigentum:
- Auf dem Schulgelände gefundene Gegenstände werden bitte beim Sekretariat in die Fundkiste gelegt.
- Für die Beschädigung oder den Verlust von Eigentum haftet die Schule nicht. Das schließt elektronische Geräte (z. B. Smartphone) mit ein. Diebstähle werden sofort der Klassenlehrkraft oder der Schulleitung gemeldet.
Ende der Schulordnung